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Wohnung mieten in Wien, Wohnung streichen bei Auszug?

Posted by vahidsediqi on July 2, 2022
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Viele Vermieter fordern jedoch von den Mietern, ihre alte sanierte Wohnung aufzugeben – konkret heißt das meist: frisch gestrichen. Aber muss ich deshalb alle meine Wände weiß streichen? Immobilien Wien erklärt, worauf Sie beim Streichen einer Wohnung vor der Inbetriebnahme achten sollten.

  • Die Lackierung richtet sich nach den Bedingungen im Mietvertrag
  • Die Wohnung muss auch vor der Vermietung saniert werden
  • Weiß darf nicht als Wandfarbe angegeben werden
  • Allerdings müssen die Wände neutral gestrichen werden

Muss der Mieter überhaupt die Mietwohnung streichen? – Immobilien Wien

Ob Mieter die Wohnung vor dem Einzug streichen müssen, hängt vom Mietvertrag ab. Genauer gesagt, Renovierung-kräuseln. Damit verpflichtet der Vermieter seinen Mieter zur Sanierung. Voraussetzung hierfür ist der Zustand der Wohnung vor Einzug und der entsprechende Wortlaut.

Müssen Wände und Decken vor der Übergabe weiß gestrichen werden?

Wie der Mieter während der Mietzeit die Wände und Decken seiner Wohnung streicht, bleibt natürlich ihm überlassen. An der Farbe der Wände – egal wie bunt oder unkonventionell – kann der Vermieter keine Anpassungen vornehmen, solange ein Mietvertrag besteht. Dies gilt nicht nur für Wände und Decken, sondern beispielsweise auch für die Lackierung von Türen oder Fensterrahmen. Wichtig ist nur, die Struktur der Wohnung durch die Gestaltung nicht nachhaltig zu verändern.

Sobald der Mietvertrag endet, ändert sich dieses Verhältnis jedoch. Das bedeutet, dass der Vermieter im Mietvertrag vom Mieter verlangen kann, die Wände vor Übergabe der Räumlichkeiten zu streichen. Allerdings sind auch hier keine strengen Farbvorgaben erlaubt, sodass der Vermieter nicht ausdrücklich empfehlen kann, die Wände der Wohnung weiß zu streichen.

Immobilien Wien

Sobald der Mieter jedoch gekündigt hat, möchte der Vermieter die Wohnung so schnell wie möglich weitervermieten. Um dies möglichst effizient zu gewährleisten, darf der Mieter dies nicht stören und ggf. zum Anstreichen der Wohnung auffordern. Auch wenn Weiß nicht eindeutig als Wandfarbe zu identifizieren ist, kommt es letztlich meist auf gängige Wandfarben an. Denn der Besitzer kann „neutrale“ Farben für die Wände anfordern. Gleiches gilt für das Streichen von Türen, Fensterrahmen und der Decke.

Ähnlich wie bei Tapeten sind einige Tapetenarten, wie z. B. Holzspäne, möglicherweise nicht zu empfehlen. Solange die Tapete den neutralen Gestaltungsrichtlinien entspricht, muss sie nicht entfernt werden. Ausgefallene Tapeten und Muster oder Wandmalereien sollten Mieter jedoch entfernen und durch neutrale Tapetenarten ersetzen.

Wann müssen Sie als Mieter nicht streichen?

Der Mieter muss die Wohnung vor dem Auszug nicht streichen, wenn sie ihm unfertig übergeben wurde. Außerdem sind Klauseln wie „alle 2 Jahre entfernen“ im Mietvertrag nicht erlaubt. Wie bereits erwähnt, sind auch Einschränkungen bezüglich der spezifischen Farbe der Wände in der Wohnung wirkungslos. Die Gültigkeit der Sanierungsklauseln hängt von der Notwendigkeit der Sanierung ab. Sind die Bestimmungen im Mietvertrag unzulässig, muss der Mieter die Wohnung nicht mehr streichen. Das muss der Besitzer selbst machen. Wichtig im Mietrecht ist, dass der Mieter während der Mietzeit keine dauerhaften Veränderungen an der Wohnungsstruktur vornimmt.

Wohnung streichen: Planung vor dem Umzug – Immobilien Wien

Wenn Sie also aus der Wohnung ausziehen, müssen Sie so früh wie möglich einen neuen Anstrich planen. Prüfen Sie auch vorher die Bedingungen im Mietvertrag. Wenn Sie unter dem Umzugsdruck keine Zeit finden, die Wohnung zu streichen, können Sie natürlich einen professionellen Maler damit beauftragen. Auch hier sollten Sie die Kosten für den Anstrich der Wohnung möglichst frühzeitig planen und prüfen, um das passende Unternehmen zu finden.

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